1. Die gemieteten Datenträger oder Geräte sind grundsätzlich am Tag der Anmietung
oder am Tag nach der Anmietung zurückzugeben. Die Mietdauer ist im Einzelfall in der
Karteikarte des Kunden festgehalten und wird von diesem durch Unterschrift bestätigt.
Mehrtägige Vermietungen durch Einzelvereinbarung sind dabei möglich.
2. Der Mietzins für die Mietzeit nach Ziffer 1. ergibt sich aus den Einzelbekanntmachungen und
eventuellen Aushängen.
3. Bei Überschreitung der Mietdauer ist der Kunde verpflichtet, für jeden Tag
der Überschreitung
den vollen Mietzins zu entrichten.
4. Für den Fall, daß die Rückgabe der Mietsache unmöglich sein sollte oder die Mietsache ganz
oder teilweise beschädigt ist, ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz in Höhe des
Anschaffungswertes der untergegangenen oder beschädigten Mietsache zu entrichten.
5. Für eventuelle Schäden am Gerät des Mieters übernimmt der Vermieter keine Haftung.
6. Vorbestellungen, die nicht abgeholt werden, berechnen wir mit dem vollen Mietzins.
Ochsenfurt, den 12.06.2018